KJM bewertet Altersverifikationssysteme mit biometrischer Alterskontrolle positiv

EU-Altersverifikation: Datenschutzkonforme Altersprüfung im Rahmen des Digital Services Act Ailance

Ein Pseudonym kann man auf eine Person zurückführen – es ist wie ein Spitzname, den man bloß einmal richtig zuordnen muss. Anonym heißt, dass man eine Person wirklich nicht zuordnen kann. Zwar ist schon ganz zu Beginn die Rede von Datenschutz und Datenminimierung als „Design-Prinzip“. Laut der Spezifikation können EU-Mitgliedstaaten, Unternehmen und andere Interessierte eigene Versionen der App herausbringen. „Derzeit ist es jedem Anbieter von Mobilanwendungen gestattet, eine App zur Altersüberprüfung bereitzustellen und Altersnachweise gemäß den in diesem Dokument enthaltenen Anforderungen auszustellen“, heißt es. Anschauen und ausprobieren kann man die Software zwar noch nicht.

Änderungen, Einschränkungen oder die Einstellung solcher Fremdleistungen, beispielsweise durch Änderungen an den APIs der Drittanbieter) stellen keinen Mangel der von 2B Advice vertraglich geschuldeten Leistungen dar. Ändern sich die Adress-, Rechnungs-, Kreditkarten- oder Bankverbindungsdaten des Kunden, ist der Kunde verpflichtet, diese Änderungen umgehend im Kundenportal zu aktualisieren. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Konto am Fälligkeitstag ausreichende Deckung aufweist.Leistet der Kunde nicht bis zum kalendarisch bestimmten Fälligkeitstag, gerät er mit der entsprechenden Zahlung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Ist eine Abbuchung aufgrund fehlender Kontodeckung am Fälligkeitstag nicht möglich, gerät der Kunde ebenfalls in Verzug.

  • Der Altersnachweis im Internet wird kommen, die Leitlinien dafür hat die EU erst kürzlich aktualisiert.
  • Der Kunde bleibt ausschließlicher und alleiniger Inhaber der Kundeninhalte.
  • Staatliche e‑ID, Personalausweis (mit eID‑Funktion), Banknachweis, ggf.
  • Diese Vielzahl an Gefahren im Netz zeigt, dass es sich um ein strukturelles Problem handelt.
  • Die App wird mit dem Personalausweis oder einer Banking-App verknüpft.

Sofern in dem vom Kunden gebuchten Angebot keine abweichende Regelung getroffen wurde, beträgt die Vertragslaufzeit ein Jahr ab Bestellung und erstmaliger Bereitstellung der Solution. Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr (365 Tage), sofern der Vertrag nicht gemäß diesen Geschäftsbedingungen von einer der Parteien wirksam und fristgerecht gekündigt wird. Der Kunde versichert, kein Feedback an 2B Advice zu übermitteln, an dem er nicht alle erforderlichen Rechte besitzt.

Alters-Check per App umgehen

Das EU-Gesetz stellt Regeln auf, an die sich Anbieter von Online-Plattformen in der EU halten müssen. Das Spektrum reicht von Online-Marktplätzen wie Kleinanzeigen über YouTube bis hin zu Pornhub. Damit gibt es nun 95 von der KJM positiv bewertete Konzepte bzw. Dazu kommen derzeit acht übergreifende Jugendschutzkonzepte mit AV-Systemen als Teilelementen.

Nach erfolgtem Alternsnachweis  erhalten sie ein von der App ausgestelltes Alterszertifikat, das Plattformen lediglich das Mindestalter bestätigt. Möglich sind Alters-Checks durch Kreditkartendaten oder über Online-Banking, aber auch durch Altersbestimmung des Gesichts über die Handy- oder Laptopkamera. Jedoch fühlt sich längst nicht jeder wohl dabei, sensible Daten an Internet-Anbieter zu übermitteln. Unter dem Schlagwort „Gerechtigkeit“ steht dazu in der Spezifikation, die technische Lösung solle möglichst inklusiv sein. Wer das Standardverfahren nicht nutzen könne, „beispielsweise aufgrund des Fehlens eines erforderlichen Ausweises oder elektronischer Identifikationsmittel“, für den sollten Alternativen für die Ausstellung des Nachweises „in Betracht gezogen werden“.

Gleichzeitig sollen mit der Lösung Privatsphäre, Sicherheit und Diskretion berücksichtigt werden. Der Ansatz der EU, einen anonymen Altersnachweis per App anzubieten, klingt auf den ersten Blick attraktiver. Jedoch bleiben auch hier Zweifel, ob eine staatlich eingeführte digitale ID nicht doch auch eine Art Überwachung erlaubt und wenn das Nachweissystem erst einmal etabliert ist, könnte der Internetzugang weiter eingeschränkt werden.

Sexualisierte Gewalt und Hassinhalte: Gefährdungen für Kinder und Jugendliche im Netz nehmen zu

Stattdessen müsse es darum gehen, die Inhalte für verschiedene Altersgruppen besser anzupassen und Anbieter stärker in die Pflicht zu nehmen. All das macht deutlich, dass das EU-Parlament aktuell vor einem Dilemma steht. Nun muss zwischen dem Wunsch, Kinder und Jugendliche im Netz besser zu schützen, und den damit einhergehenden Risiken für Privatsphäre, Freiheit und technische Umsetzbarkeit abgewogen werden. Die Technologien sind nicht ausgereift, warnt die australische Regierung.

Sebastian Meineck ist Journalist und seit 2021 Redakteur bei netzpolitik.org. Zu seinen aktuellen Schwerpunkten gehören digitale Gewalt, Databroker und Jugendmedienschutz. Er schreibt einen Newsletter über Online-Recherche und gibt Workshops an Universitäten. Das Medium Magazin hat ihn 2020 zu einem der Top 30 unter 30 im Journalismus gekürt. Seine Arbeit wurde mehrfach ausgezeichnet, unter anderem zweimal mit dem Grimme-Online-Award sowie dem European Press Prize.

Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Abwicklung des Vertrages relevanten Daten und Angaben stets aktuell zu halten und insbesondere Änderungen der für die Rechnungsstellung relevanten Informationen unverzüglich mitzuteilen. Verletzt der Kunde diese Mitwirkungspflicht und müssen aus diesem Grunde Rechnungen erneut ausgestellt werden, so hat der Kunde 2B Advice die hierdurch entstehenden Aufwendungen mit einem Pauschalbetrag in Höhe von 50 € zu ersetzen. Soweit 2B Advice personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

Wie das aussehen kann, kann man derzeit in Großbritannien verfolgen. Juli müssen Anbieter pornografischer Inhalte, aber auch soziale Medien, auf denen explizite Inhalte zu sehen sind, eine robuste Altersverifikation einführen. Das bedeutet vor allem ein Ende von vorgeschalteten Seiten, auf denen man nur einen Button “Ich bin über 18 Jahre” anklicken muss, um Zutritt zu erhalten. Die Europäische Union testet eine neue App, die Kinder und Jugendliche im Internet besser schützen soll. Die Kommission wird Anbietern, die unter den DSA fallen, vermutlich ihre Alterskontroll-App als bequeme Option nahelegen, um den Auflagen des Gesetzes zu entsprechen. Auch Online-Dienste jenseits des DSA könnten sich für die App interessieren, gerade wenn sie sich damit Ärger mit Aufsichtsbehörden ersparen könnten.

Die Nutzung des Internets gehört für die meisten Kinder und Jugendlichen zu ihrem Alltag. Sie nutzen das Netz intensiver als jede andere Altersgruppe und sind über soziale Netzwerke mit Freunden verbunden, nutzen Videoplattformen oder spielen Online-Spiele. Dabei sind Minderjährige in der Online-Welt auch permanent einer Vielzahl von erheblichen Risiken ausgesetzt. Neben den bekannteren Themen wie Gewaltdarstellungen, sexualisierter Gewalt, Cybermobbing und Pornografie gibt es noch weitere Gefahren. Dazu zählen unter anderem das sogenannte Grooming, bei dem die Täter versuchen, das Vertrauen der Minderjährigen zu gewinnen.

Für die Sicherung der bis dahin im System hinterlegten Daten gelten die Regelungen über die Rückgabe und Löschung von Kundendaten bei Beendigung des Vertrages. Die Zahlungsart richtet sich nach der während des Bestellvorgangs gewählten Zahlungsmethode. 2B Advice stellt über die abgerechneten Beträge eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Rechnung aus. Deutschland ist nicht bei den ersten Ländern in der EU dabei, die den Altersnachweis testen. Trotzdem kann man nicht davon ausgehen, dass es bei uns eine Sonderregelung geben wird. Der Altersnachweis im Internet wird kommen, die Leitlinien dafür hat die EU erst kürzlich aktualisiert.

Das dürfte sich in etwa so anfühlen, als müsste man ein zusätzliches Passwort eingeben. Wer eine Zwei-Faktor-Authentifizierung nutzt, kennt dieses Gefühl bereits. Unter die „üblichen Geräte“ dürften in dem Kontext wohl Handys mit Android oder iOS fallen, die meistverbreiteten mobilen Betriebssysteme der Welt. Offen ist, was Menschen mit alternativen Betriebssystemen tun sollen – oder Menschen ohne Smartphone. Die gerade entwickelte App soll „die Lücke schließen“, steht in der Spezifikation – und später in der umfangreicheren digitalen Brieftasche aufgehen. Die App soll dazu beitragen, die Jugendschutzbestimmungen des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) umzusetzen, wie die Kommission nach nutzererfahrungen erklärt.

Soweit eine Integration der Ailance Solutions mit Diensten Dritter (z. B. Microsoft 365 oder Identitätsdiensten wie OpenID) angeboten wird, erfolgt diese über von 2B Advice bereitgestellte Schnittstellen. Die Verantwortung von 2B Advice beschränkt sich dabei ausschließlich auf die technische Bereitstellung der eigenen Schnittstellen zur Nutzung der Solutions. Für die Verfügbarkeit, Funktionalität oder Veränderung der Leistungen oder Schnittstellen dieser externen Dienste ist 2B Advice nicht verantwortlich.

Der Kunde ist für die Inhalte verantwortlich, die er in eine Solution einträgt oder hochlädt, dort postet, erstellt oder speichert (nachfolgend „Ihr Kundeninhalt“ ). Der Kunde ist selbst für die Archivierung und Sicherung seiner Inhalte verantwortlich. Für nicht wiederherstellbare oder verlorengegangene Kundeninhalte ist ausschließlich der Kunde selbst verantwortlich; 2B Advice übernimmt keinerlei Verantwortung für Kundeninhalte.

Für die Nutzung der Kommunikationsfunktionen ist allein der Kunde verantwortlich. 2B Advice wird alle erforderlichen Auskünfte im Zusammenhang mit der Nutzung der Kommunikationsfunktionen an zuständige Stellen erteilen, wenn und soweit 2B Advice hierzu gesetzlich verpflichtet ist. 2B Advice wird den Kunden – sofern nicht gesetzlich untersagt – über entsprechende Auskunftsersuchen sowie die anfragende Stelle informieren, soweit dem keine gesetzlichen Geheimhaltungspflichten entgegenstehen. Die geplante EU-Altersverifikation stellt einen innovativ-datenschutzfokussierten Ansatz zur Durchsetzung des Jugendschutzes im Internet dar.

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